Kosten, Finanzierung

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Zuschüsse, Pflegestufen, Unterstützungen

1. Zuschuss zur Unterstützung der 24-h-Betreuung gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes

Pro Betreuungskraft und Monat beträgt der Zuschuss € 400,00
Da wir immer mit 2 Betreuungskräften arbeiten, die sich gegenseitig abwechseln, beträgt der maximal mögliche Zuschuss pro Monat € 800,00.

Dieser Zuschuss kann zusätzlich zum Pflegegeld unter gewissen Voraussetzungen beantragt werden:

  • Mindestens Pflegestufe 3
  • Einkommensgrenze € 2.500,00 netto monatlich
    Als Einkommen gilt jede regelmäßig zufließende Geldleistung. Nicht zum Einkommen zählen Pflegegeld oder vergleichbare Leistungen auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften, Sonderzahlungen, Grundrenten nach den Sozialentschädigungsgesetzen, Versehrtenrenten oder vergleichbare Leistungen, Familienbeihilfen, Studienbeihilfen, Wohnbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Leistungen nach den Sozialhilfegesetzen der Länder oder vergleichbare Leistungen, Familienförderungen nach landesgesetzlichen Vorschriften.

2. Höhe des Pflegegeldes

  • Stufe 1                 €    192,00
  • Stufe 2                 €    354,00
  • Stufe 3                 €    551,00
  • Stufe 4                 €    827,00
  • Stufe 5                 € 1.123,00
  • Stufe 6                 € 1.568,00
  • Stufe 7                 € 2.061,00

3. Unterstützung für pflegende Angehörige bei Urlaubsvertretung

Auch wenn Sie keine 24-h Betreuung brauchen, haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Zur Entlastung pflegender Angehöriger wird einmal pro Jahr Unterstützung für eine Ersatzpflege angeboten. Wir informieren Sie gerne.

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