Kosten, Finanzierung

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Zuschüsse, Pflegestufen, Unterstützungen

1. Zuschuss zur Unterstützung der 24-h-Betreuung gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes

Bei einer Betreuungsdauer von 28 Tagen pro Monat beträgt der Zuschuss € 800,00.

Dieser Zuschuss kann zusätzlich zum Pflegegeld unter gewissen Voraussetzungen beantragt werden:

  • Mindestens Pflegestufe 3
  • Einkommensgrenze € 2.500,00 netto monatlich
    Als Einkommen gilt jede regelmäßig zufließende Geldleistung. Nicht zum Einkommen zählen Pflegegeld oder vergleichbare Leistungen auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften, Sonderzahlungen, Grundrenten nach den Sozialentschädigungsgesetzen, Versehrtenrenten oder vergleichbare Leistungen, Familienbeihilfen, Studienbeihilfen, Wohnbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Leistungen nach den Sozialhilfegesetzen der Länder oder vergleichbare Leistungen, Familienförderungen nach landesgesetzlichen Vorschriften.
  • Förderung der 24-h-Betreuung …
  • PV (Pensionsversicherung) Pflegegeld …

2. Höhe des Pflegegeldes

  • Stufe 1                 €    206,20
  • Stufe 2                 €    380,30
  • Stufe 3                 €    592,60
  • Stufe 4                 €    888,50
  • Stufe 5                 € 1.206,90
  • Stufe 6                 € 1.685,40
  • Stufe 7                 € 2.214,80

3. Unterstützung für pflegende Angehörige bei Urlaubsvertretung

Auch wenn Sie keine 24-h Betreuung brauchen, haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Zur Entlastung pflegender Angehöriger wird einmal pro Jahr Unterstützung für eine Ersatzpflege angeboten. Wir informieren Sie gerne.

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