Solange die Verordnung der Regierung verlangt, dass die Betreuungskräfte vor der Anreise nach Österreich einen negativen Corona-Test vorlegen, erhalten Sie von uns regelmäßig eine E-Mail mit
- Antragsformular für die Kostenrückerstattung
- Negatives Testergebnis bzw. Impfbestätigung
- Ev. Rechnung für Test
- Selbstverständlich werden auch die Chauffeure getestet, die Ihre Betreuungskraft in Ihr Haus bringen. Die Kosten hierfür sind in den Fahrtkosten enthalten.